Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wohngebiet August-Bebel-Straße / Angergasse" gemäß § 13 Baugesetzbuch (vereinfachtes Verfahren) im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/133/2017
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. dem § 13 Abs.1 BauGB die  2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 “Wohngebiet August-Bebel-Straße / Angergasse“ der Ortschaft Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt. Die Änderung erfolgt in Textform. Der Teil B „Textliche Festsetzungen“ des Bebauungsplanes Nr. 1 wird wie folgt geändert:

 

Die Ziffer 5.) „In den nicht überbaubaren straßenseitigen Grundstücksflächen sind Garagen i.S.d. § 12 BauNVO und Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO unzulässig“ wird gestrichen.

 

Die Ziffer 6.) wird wie folgt ergänzt: „Stellplätze und überdeckte Stellplätze (Carports) sowie Garagen sind innerhalb der nicht überbaubaren Fläche zulässig. Der allseitige Abstand der überdeckten Stellplätze und Garagen zur Straßenbegrenzungslinie, zu öffentlichen Grünflächen und zu öffentlichen Wegflächen muss mindestens 2 m betragen.

 

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der  Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.

 

Die 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Wohngebiet August-Bebel-Straße / Angergasse“ der Stadt Südliches Anhalt liegt in der Zeit vom 25.09.2017 bis zum 27.10.2017   im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.