Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu der Bauvoranfrage "Neubau Eigenheim" in der Puschkinstraße im Ortsteil Stadt Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/116/2017
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches versagt auf der Grundlage der §§ 36 und 35 Baugesetzbuch das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu der Bauvoranfrage „Neubau Eigenheim“ des Bauherrn Christian Junkert in der Gemarkung Gröbzig, Flur 11, Flurstück 3.