Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wohngebiet August-Bebel-Str./ Angergasse" der Ortschaft Großbadegast der Stadt Südl iches Anhalt
Vorlage
EGSA/048/2017
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses nebst Garage“ der Bauherrn Almira und Dr. Holger Müller, Akazienweg, 06369 Südliches Anhalt OT Großbadegast; Flur 3, Flurstück 1064 und 1041, Gemarkung Großbadegast im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet August-Bebel-Str./ Angergasse“ im Ortsteil Großbadegast gemäß § 31 Abs. 2 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung – Verzicht der Festlegung des Gewässerschutzstreifens entlang des vorhandenen Grabens bzw. Verringerung der Breite dessen auf 2m.