Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag"Teilweise Umnutzung der Grundschule zum Jugendclub" im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/126/2016
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
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Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der
Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Teilweise Umnutzung der Schule zum Jugendclub“
der Antragstellerin Stadt Südliches Anhalt im Ortsteil Weißandt-Gölzau der
Stadt Südliches Anhalt, Am Anger 3, Flur 5, Flurstücke 92/2 und 95/4, Gemarkung
Weißandt-Gölzau.