Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 BauGB zu dem Bauantrag "Teilüberdachung Schießanlage" am "Cösitzer Weg" im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/258/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Teilüberdachung Schießstand“ des Schützenvereins Gölzau 1990 e.V., in 06369 Südliches Anhalt, Ortsteil Weißandt-Gölzau; Cösitzer Weg 6, Flur 5, Flurstücke 60/2 und 60/8, Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der Befreiung von der Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten Grund- und Geschossflächenzahl.

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 30  Baugesetzbuch das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Teilüberdachung Schießstand“ des Schützenvereins Gölzau 1990 e.V., in 06369 Südliches Anhalt, Ortsteil Weißandt-Gölzau; Cösitzer Weg 6, Flur 5, Flurstücke 60/2 und 60/8, Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt.