Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zur Aktualisierung der Stellungnahmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch vom 29.11.2011 zum Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben "Errichtung und Betrieb von 18 Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 112 - 3.0 MW mit 140 m bzw. 119 m Nabenhöhe"
Vorlage
EGSA/252/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben des Antragstellers UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co. KG  „Errichtung und Betrieb von 18 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V 112 -3.0 MW mit 140 m bzw. 119 m Nabenhöhe im Windenergiepark Hinsdorf“ in den Gemarkungen Meilendorf, Hinsdorf, Riesdorf, Zehbitz der Stadt Südliches Anhalt und der Gemarkung Salzfurtkapelle der Stadt Zörbig folgende Aktualisierung der am 29.11.2011 auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) abgegebenen 18 Stellungnahmen der Stadt Südliches Anhalt:

 

  1. Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens auf der Grundlage des § 36 BauGB gemäß den Inhalten des § 35 BauGB in den Stellungnahmen der Stadt Südliches Anhalt vom 29.11.2011 zu dem o. g. Vorhaben hat Bestand.

 

  1. Die in den abgegebenen 18 Stellungnahmen  genannten Gründe der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens haben bis auf die Aussagen zur Anpassung der Ziele der Raumordnung Bestand.

 

  1. Gemäß des § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne der Gemeinden den Zielen der Raumordnung anzupassen. Da das beantragte Vorhaben raumbedeutsam ist, muss dieser Sachverhalt auch bei den Stellungnahmen der Gemeinde betrachtet werden. Der sachliche Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ befindet sich in Aufstellung. Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht gemäß § 7 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) erfolgte in den Amtsblättern im Juli 2014. Die Aufstellung des sachlichen Teilplans wurde in der Regionalversammlung am 19.09.2014 beschlossen. Die Rechtsprüfung gemäß § 7 Abs. 2 LPlG durch die oberste Landesplanungsbehörde ist erfolgt. Das Ergebnis der Prüfung wurde am 08.04.2015 mitgeteilt. Die erste öffentliche Auslegung, die Beteiligung gemäß § 7 Abs. 3 und 4 LPlG sowie die Abwägung sind erfolgt. Die Regionalversammlung hat über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken mit Beschluss vom 18.09.2015 entschieden. Die Stadt Südliches Anhalt hat im Rahmen der Beteiligung mit Beschluss-Nr. EGSA-SR-47-09/2015 des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt vom 15.07.2015 beschlossen, dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem vorliegenden Entwurf des Teilplans keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat. Der „Windpark Hinsdorf“ ist in dem Entwurf zum sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ nicht ausgewiesen. Der 1. Entwurf des sachlichen Teilplans hat damit hinreichende Planungsreife erlangt, welche dem o. g. Vorhaben nach wie vor als öffentlich-rechtlicher Belang entgegensteht. In der Regionalversammlung am 27.11.2015 soll der 2. Entwurf des sachlichen Teilplans beschlossen werden. Danach erfolgt die erneute Beteiligung. Da das beantragte Vorhaben mit den in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung nicht vereinbar ist, kann das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem genannten Vorhaben nicht erteilt werden.