Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag "Anbringung einer Werbeanlage am Ort der Leistung" in der Hauptstraße 31 im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/123/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
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Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der
Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Anbringung einer Werbeanlage am Ort der
Leistung; 1. Basisprofil mit Markenmodul Logobox, 2. Logobox Hochformat, 3.
Türschild“ der Antragstellerin Take/Allianzvertretung im Ortsteil
Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Flur 5, Flurstücke
93/1, Gemarkung Weißandt-Gölzau.