Betreff
Annahme und Verwendung von Spenden und Zuwendungen
Vorlage
EGSA/102/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6

Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S.288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden sowie Zuwendungen.

Die Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.