Betreff
Annahme und Verwendung von Spenden und Zuwendungen
Vorlage
EGSA/102/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S.288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden sowie Zuwendungen. Die Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses. |