Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1404/94 "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/021/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben “Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“, Aktenzeichen 63-00532-2015-28, im Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, An den Halden; Flur 1, Flurstücke 4/87, 4/88 und 4/89, Gemarkung Gröbzig,  im Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der Einhaltung der Bebauung auf der im VEP festgesetzten Baulinie.