Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Ausnahme und Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01/2001 "Wohnen am Garten" im Ortsteil Edderitz der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/029/2014
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus und Doppelgarage“ der Bauherrin Sabine Elstermann, Gartenweg in 06388 Südliches Anhalt, OT Edderitz; Flur 1, Flurstück 1012, Gemarkung Edderitz  im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01/2001 „Wohnen am Garten“ im Ortsteil Edderitz gemäß § 31 Abs. 2 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Einhaltung der Firstlinie in Nord-Süd-Richtung sowie der Einhaltung der Dachneigung von 30°-45°.