Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Ausnahme und Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01/2001 "Wohnen am Garten" im Ortsteil Edderitz der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/023/2014
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Errichtung einer Garage“ des Bauherrn Uwe Eis, Gartenweg 7 in 06388 Südliches Anhalt, Ortsteil Edderitz; Flur 1, Flurstück 1010, Gemarkung Edderitz  im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01/2001 „Wohnen am Garten“ im Ortsteil Edderitz gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Ausnahme und Befreiung von den unter 2.1 und 3.2 benannten textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 01/2001 „Wohnen  am Garten“.