Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt SüdlichesAnhalt zum Bau einer Industrieanlage
Vorlage
EGSA/109/2013
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Neubau Fungizidproduktion (Regallager, Blocklager, SC-Straße, Anbau Granulation an Gebäude 17, Sozialtrakt, Trafo, Dampferzeuger, Tanklager)“ der Antragstellerin IPT Pergande GmbH, Geschäftsführer Wilfried Pergande, in 06369 Südliches Anhalt, Ortsteil Weißandt-Gölzau; Flur 5, Flurstücke 1083, 1093 und 1084, Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der Erhaltung der beiden Einzelbäume (1 Weide, 1 Pappel) auf dem Flurstück 1084 der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4.