Betreff
Festlegung von Wertgrenzen für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Investitionen und Instandsetzungen in Höhe von 500.000,00 €
Vorlage
EGSA/024/2013
Aktenzeichen
202001
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 44 (2) GO LSA v. 10.August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) i.V.m. §11 (2) GemHVO Doppik LSA v. 22. Dezember 2010 (GVBL. LSA S. 648) über die Festlegung von Wertgrenzen für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Investitionen  und Instandsetzungen.

Als Wertgrenze wird ein Betrag von 500.000,00 € festgesetzt.