Betreff
Erhebung von Ausgleichsbeiträgen von den Grundstückseigentümern gemäß § 154 Baugesetzbuch im Sanierungsgebiet "Altstadt-Gröbzig" im Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/293/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass für das Sanierungsgebiet „Altstadt-Gröbzig“ auf der Grundlage der vom Gutachterausschuss des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation LSA ermittelten Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2013 mit der Erhebung der entsprechenden Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB begonnen wird. Die Ablösung der Ausgleichsbeträge soll auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung des jeweiligen Grundstückseigentümers mit der Stadt Südliches Anhalt erfolgen. Dabei sollen je nach Abschlussjahr folgende Abschläge von dem ermittelten Ausgleichsbetrag gewährt werden:

 

2013:           10,0 %

2014:               5,0 %

2015:               2,5 %

2016:               0,0 %

 2017:              voraussichtlich Eintreten der Fälligkeit zur Erhebung der

                        Ausgleichsbeträge per Bescheid