Betreff
Billigungsbeschluss über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 2 "Wohnsiedlung Weißandt-Nord" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt und deren öffentlicher Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Vorlage
EGSA/292/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der  Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans  Nr. B 2  „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung mit Umweltbericht.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der  Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 18.02.2013 bis zum 19.03.2013   im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.