Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben "Neubau und Betrieb einer Biogasanlage" in der Ortschaft Quellendorf, Flur 3, Flurstücke 20/ 3 und 1005
Vorlage
EGSA/282/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben der Antragstellerin Bioenergiehof Anhalt GmbH & Co. KG „Neubau und Betrieb der Biogasanlage Quellendorf“ auf den Flurstücken 20/3 und 1005 der Flur 3 der Gemarkung Quellendorf in der Stadt Südliches Anhalt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 Abs. 1 BauGB erteilt.

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis für die Beseitigung des Niederschlagswassers durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld erteilt wird.