Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 "Wohnsiedlung Weißandt-Nord" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/243/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Stadt Südliches Anhalt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit

 vom  26.11.2012 bis zum 28.12.2012.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzufordern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.