Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 2 "Wohnsiedlung Weißandt-Nord" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/242/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. dem § 8 Abs. 2 BauGB die Aufstellung der  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet eine Teilfläche von ca.            8.700 m² des Flurstückes 1013 in der Flur 4 der Gemarkung Weißandt-Gölzau und wird begrenzt durch:

 

im Norden  : Flurstück 1016 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau

im Osten    :  Flurstücke  1004, 1005, 1006, 1007 und 1014 der Flur 4 Gemarkung

                      Weißandt-Gölzau

im Süden   :  Flurstück 328 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau (Clara-Zetkin-

                      Straße)                 

im Westen :  Flurstück 137 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau (Friedensstraße)

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.