Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. dem § 8 Abs. 2 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet eine Teilfläche von ca. 8.700 m² des Flurstückes 1013 in der Flur 4 der Gemarkung Weißandt-Gölzau und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstück 1016 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau im Osten : Flurstücke 1004, 1005, 1006, 1007 und 1014 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau im Süden : Flurstück 328 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau (Clara-Zetkin- Straße) im Westen : Flurstück 137 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau (Friedensstraße) Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |