Betreff
Feststellungsbeschluss zum Ausscheiden eines Ortschaftsratsmitgliedes des Ortsteils Gröbzig
Vorlage
EGSA/217/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt gemäß § 41 Abs.1 Nr. 2 i. V. m. § 39 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) das Ausscheiden von Herrn Matthias Baldszun aus dem Ortschaftsrat Gröbzig infolge der Abmeldung seines Wohnsitzes in der Ortschaft Gröbzig fest. Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Ortschaftsrat gemäß § 80 Abs.2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung. |