Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch im Rahmen der Anhörung der Stadt Südliches Anhalt zur beabsichtigten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Genehmigungsbehörde im Genehm igungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben "Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage" im Ortsteil Glauzig
Vorlage
EGSA/209/2012
Aktenzeichen
601001/EGM/GLA/02-2011/Th
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 35 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Genehmigungsantrag der Biogas Glauzig GmbH & Co. KG nach Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb eines BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,2 MW sowie einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen mit einer Lagerkapazität von 3,3 Tonnen einschließlich der Anlage zur Erzeugung von Biogas“ auf den Flurstücken 1 und 1041 der Flur 1 der Gemarkung Glauzig im Ortsteil Glauzig der Stadt Südliches Anhalt weiterhin versagt.