Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 BauGB zu dem Vorhaben "Zeitweilige Lagerung von Boden und Kompost mit einer max. Lagerkapazität von 2.600 Tonnen" der Antragstellerin KRD GmbH Atzendorf in der Depo nie Edderitz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG
Vorlage
EGSA/197/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben der Antragstellerin KRD GmbH Atzendorf „Zeitweilige Lagerung von Boden und Kompost mit einer max. Lagerkapazität von 2.600 Tonnen“ auf den Flurstücken 31, 32 und 1018 der Flur 4 der Gemarkung Edderitz, Deponie Edderitz, in der Stadt Südliches Anhalt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB zu erklären.