Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans "Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" der Regionalen Planungsgemeinschaft
Vorlage
EGSA/191/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Einwände oder Bedenken hat.

Die Stadt Südliches Anhalt weist die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg darauf hin, dass die Stadt Südliches Anhalt die im 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ enthaltenen Aussagen zu dem Repowering von Windkraftanlagen nur bei einer gesicherten Finanzierung in die kommunalen Planungen aufnehmen kann.