Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Billigungsbeschluss über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 "Museumsdorf und Festwiese" zum Sondergebiet "Pflege" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch und deren öffentlicher Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
EGSA/144/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der  Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stimmt dem Entwurf der  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ zum Sondergebiet „Pflege“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung.

 

Der Stadtrat der Stadt SüdlichesAnhalt beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung der  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ zum Sondergebiet „Pflege“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ zum Sondergebiet „Pflege“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt  und die Begründung liegen in der Zeit vom 21.05.2012 bis zum 22.06.2012  im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der  Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.