Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. dem § 11 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ zum Sondergebiet „Pflege“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet eine Teilfläche von ca. 16.000 m² der Flurstücke 27, 204 und 206 in der Flur 4 der Gemarkung Weißandt-Gölzau und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstücke 202 und 199/22 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau Teilfläche des Flurstücks 27 (Straße) der Flur 4 Gemarkung Weißandt- Gölzau im Osten : Flurstück 205 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau im Süden : Teilflächen der Flurstücke 204 und 206 der Flur 4 Gemarkung Weißandt- Gölzau im Westen : Flurstücke 1/2, 1/1, 2 und 3 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |