Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02-2012 "Photovoltaikanlage Großbadegast" der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/101/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. den § 8 Abs. 4 BauGB und § 11 Abs.1 BauGB die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02-2012 „Photovoltaikanlage Großbadegast“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet das Flurstück 311 in der Flur 3 der Gemarkung Großbadegast mit einer Fläche von 3,27 ha und wird begrenzt durch:

 

im Norden  :  Flurstücke 259/1 und 315  der Flur 3 Gemarkung Großbadegast                     

im Osten     :  Flurstück 230/4 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast (Neue Straße)

im Süden    :  Flurstücke 312 und 314 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast                 

im Westen  :  Flurstück 310 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.