Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. den § 8 Abs. 4 BauGB und § 11 Abs.1 BauGB die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02-2012 „Photovoltaikanlage Großbadegast“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet das Flurstück 311 in der Flur 3 der Gemarkung Großbadegast mit einer Fläche von 3,27 ha und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstücke 259/1 und 315 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast im Osten : Flurstück 230/4 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast (Neue Straße) im Süden : Flurstücke 312 und 314 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast im Westen : Flurstück 310 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |