Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes B 6 "Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau" der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/037/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. dem  § 8 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des  Bebauungsplanes B 6 „Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes in der Flur  3 der Gemarkung   Cösitz      hat eine Größe von 73.244 m² und wird begrenzt durch:

 

im Norden  :  Flurstücke 1096, 1095, 1092, 120/118, 1088, 1087, 120/66, 1067, 1090                   

                       der Flur 5 Gemarkung Weißandt-Gölzau

im Osten     :  Flurstücke 1009, 1019 der Flur 2 Gemarkung Radegast

im Süden    :  Flurstücke 145/7, 143/95, 143/92, 143/90, 143/88, 143/86, 143/84 der

                        Flur 3 Gemarkung Cösitz                 

im Westen  :  Flurstück 1120 der Flur 5 Gemarkung Weißandt-Gölzau

                        Flurstücke 146/3, 146/2 der Flur 3 der Gemarkung Cösitz

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.