Betreff
Beschluss über die Satzung der Stadt Südliches Anhalt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und deren Benutzung
Vorlage
EGSA/212/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 444 Abs. 3 Nr. 1 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch § 20 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 20.01.2011 (GVBL. LSA S. 14) über die Satzung der Stadt Südliches Anhalt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und deren Benutzung.