Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EGSA/180/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 35  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag  Errichtung Weka Blockbohlenhaus als Lagerstätte für die Bockwindmühle Libehna“ des Antragstellers Stadt Südliches Anhalt in der Ortschaft Libehna der Stadt Südliches Anhalt, Kreisstraße K 2507 Libehna - Repau, Flur 7, Flurstück 4, Gemarkung Libehna.