Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EGSA/177/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 35 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 3 BauGB das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu der Bauvoranfrage Nutzungsänderung "Ankauf von Schrott, Buntmetall, Papier, Folie, Altkleider und Glas“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, Berwitzer Straße, Flur 5, Flurstücke 95/2, 96/2, 97/2 und 99/2, Gemarkung Gröbzig des Antragstellers Mepag Recycling. 

 

Die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für den Nachweis der gesicherten Erschließung

1.      die für die gesicherte Zuwegung erforderlichen Grunddienstbarkeiten und

2.      die erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse

im Baugenehmigungsverfahren vorgelegt werden.