Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches
Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 35
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 3 BauGB das Einvernehmen der Stadt Südliches
Anhalt zu der Bauvoranfrage Nutzungsänderung
"Ankauf von Schrott, Buntmetall, Papier, Folie, Altkleider und Glas“ im
Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, Berwitzer Straße, Flur 5,
Flurstücke 95/2, 96/2, 97/2 und 99/2, Gemarkung Gröbzig des Antragstellers Mepag Recycling. Die
Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt unter dem Vorbehalt, dass
für den Nachweis der gesicherten Erschließung 1.
die für die
gesicherte Zuwegung erforderlichen Grunddienstbarkeiten und 2.
die
erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse im
Baugenehmigungsverfahren vorgelegt werden. |