Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. den § 8 Abs. 4 BauGB und § 11 Abs.1 BauGB die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01-2011 „Biogasanlage Wörbzig“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstückes 1019 in der Flur 3 der Gemarkung Wörbzig und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstück 12 der Flur 3 Gemarkung Wörbzig (Weg) Flurstück 150 der Flur 3 Gemarkung Wülknitz (Weg) Im Osten : Flurstück 1019 der Flur 3 Gemarkung Wörbzig im Süden : Flurstück 1019 der Flur 3 Gemarkung Wörbzig im Westen : Flurstück 1019 der Flur 3 Gemarkung Wörbzig Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |