Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der
Stadt Südliches Anhalt beschließt nach § 8 Abs. 4 der Satzung über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Südliches Anhalt, OT
Edderitz, Pfaffendorf, Pilsenhöhe, Fraßdorf, Görzig, Reinsdorf, Station
Weißandt-Gölzau, Gröbzig, Werdershausen, Wörbzig, Glauzig, Rohndorf,
Großbadegast, Kleinbadegast, Pfriemsdorf, Hinsdorf, Libehna, Locherau, Repau,
Maasdorf, Meilendorf, Körnitz, Zehmigkau, Prosigk, Fernsdorf, Cosa, Pösigk,
Ziebigk, Quellendorf, Diesdorf, Radegast, Reupzig, Breesen, Friedrichsdorf,
Storkau, Scheuder, Lausigk, Naundorf, Trebbichau a.d.F., Hohnsdorf,
Weißandt-Gölzau, Gnetsch, Klein-Weißandt, Wieskau, Cattau, Zehbitz,
Lennewitz, Wehlau, Zehmitz, Riesdorf, Piethen (Erschließungssatzung ) die abweichende
Fertigstellung der Erschließungsanlage „An den Einfamilienhäusern“ im Ortsteil Gnetsch mit folgenden Maßgaben: a) Der als Dorfstraße bezeichnete Teil der
Anlage wird befestigt (§ 8 Abs. 2 Ziff. 1 der Erschließungssatzung) b) Die Straßenbeleuchtung wird auf 8
Laternen erweitert. c) Es wird eine Straßenentwässerung
eingerichtet. d) Von der nördlichen Einmündung der
Dorfstraße in die B 183 wird auf einer Länge von ca. 35 m in östliche
Richtung die ursprünglich vorhandene Pflasterdecke der Fahrbahn aus Gründen
der Verkehrssicherung beibehalten. Die am nördlichen und südlichen Knick
wegführenden Stichwege werden mit einer sandgeschlämmten Schotterdecke
versehen. |