Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung des § 85 Abs. 5 -Örtliche Bauvorschriften- Bauordnung LSA für den Vorhaben- und Erschließungsplan "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/036/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die im Text Teil B
der Planzeichnung des Vorhaben- und
Erschließungsplan "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig der
Stadt Südliches Anhalt enthaltenen „Textlichen Festsetzungen“ nicht zu
verlängern. |