Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 "Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie Scherbelberg" der Stadt Köthen
Vorlage
GRÖ/065/2010
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 (2) Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 „Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie Scherbelberg“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.