Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB
Vorlage
EGSA/165/2010
Aktenzeichen
634004/EGM/Wei/2010/Zie
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Vorhaben „Errichtung einer Fertigteilgarage zur Lagerung von Heizölsicherheitstanks“ des Antragstellers APH e.G. Hinsdorf auf dem Flurstück 145/19 der Flur 5 der Gemarkung Weißandt- Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 1 „Sonder- und Gewerbegebiet Nord- Ost“ der Ortschaft Weißandt- Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 Abs. 2 BauGB die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes B 1, für die im Antrag auf Befreiung dargestellte Überbauung der Bebauungsgrenze.