Betreff
Beschluss über die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes der MIDWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH
Vorlage
GRÖ/055/2010
Aktenzeichen
204402/Grö/Midewa/Herr
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt gemäß § 44 Abs.3 i.V.m. § 116 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 13.04.2010 (GVBL. LSA S. 190) der folgenden Ergänzung des § 2 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH zuzustimmen.

 

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Gegenstand des Unternehmens

 

(1)    Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen zur Versorgung der Bürger und Kommunen, von Unternehmen der Industrie, der Landwirtschaft und sonstigen Abnehmern mit Trink- und Brauchwasser sowie die Durchführung von Aufgaben der Wasserableitung und –behandlung als Geschäftsbesorger namens und im Auftrag von Gemeinden und Zweckverbänden, des Weiteren auch die Erbringung von Dienstleistungen in  diesem Aufgabenzusammenhang. Darüber hinaus gehört zum Unternehmensgegenstand die Erbringung jedweder Art von Leistungen im Bereich der Energieversorgung, insbesondere die Produktion, Beschaffung, Bereitstellung, Verteilung und Veräußerung von Energie in jeder Energieträgerform (z.B. Strom, Gas, Wärme) auch im Rahmen von Betriebsführungs-, Betreiber- und Konzessionsmodellen für kommunale, gewerbliche oder private Zwecke. Im Übrigen ist die Gesellschaft zur Erbringung von Leistungen zur Daseinsvorsorge im Rahmen des Unternehmenszwecks berechtigt.“