Betreff
Bestimmung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter für die Bürgeranhörung am 25.04.2010
Vorlage
PIE/009/2010
Aktenzeichen
129101
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen beschließt gemäß § 9  Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 in der derzeit geltenden Fassung, dass die Aufgaben des Gemeindewahlleiters der Bürgermeister, Herr Waldemar Stary, wahrnimmt.

Die Aufgaben des Stellvertreters übernimmt Frau Dr. Helga Horn.

 

Gemäß § 10 KWG LSA  wird ein Gemeindewahlausschuss  gebildet. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und zwei bis sechs Beisitzern sowie ihren Stellvertretern, die der Wahlleiter aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes oder nach § 13 Abs. 1a oder 1b KWG LSA beruft.