Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister am 29.11.2009
Vorlage
EGSA/007/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Aufgrund der §§ 50
bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für
das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA ) vom
27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit geltenden Fassung trifft der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur
Bürgermeisterwahl am 29.11.2009. Einwendungen gegen
die Wahl liegen nicht vor. Die Bürgermeisterwahl ist gültig. |