Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister am 29.11.2009
Vorlage
EGSA/007/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes  für das Land Sachsen-Anhalt (KWG  LSA ) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit geltenden Fassung trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl am 29.11.2009.

 

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Bürgermeisterwahl ist gültig.