Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB
Vorlage
WEI/092/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Vorhaben „Errichtung von Photo-Voltaikanlagen“ des Antragstellers Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH auf den Flurstücken 1066 und 1068 der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 31 Abs.2 BauGB die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes B 4, dass im Plangebiet nur produzierendes Gewerbe zulässig ist.