Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig im Rahmen der Anhörung zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt 2010 einschließlich Umweltbericht gemäß § 5 Abs. 2 Landesplanungsgesetz
Vorlage
GRÖ/161/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt im Rahmen der Beteiligung der Stadt Gröbzig zum 2. Entwurf des neu zu erarbeitenden Landesentwicklungsplans für das Land Sachsen-Anhalt folgende Änderungsvorschläge:

 

  1. Die Kriterien für die Ausweisung eines Grundzentrums in den Regionalen Entwicklungsplänen sind so zu gestalten, dass auch ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit weniger als 3.000 Einwohnern als Grundzentrum ausgewiesen werden kann, soweit er die nötigen infrastrukturellen Voraussetzungen erfüllt. Bestehende Grundzentren sollen dabei erhalten werden.

 

  1. Der Punkt 4.2.6. -Kultur- und Denkmalpflege- soll durch die Aufnahme des Museums Synagoge Gröbzig als bedeutsamer Standort für Kultur- und Denkmalpflege ergänzt werden. Das Museum Synagoge Gröbzig ist deutschland- und europaweit als historischer Gebäudekomplex von Synagoge, Gemeindehaus, Schule und Friedhof als authentisches Zeugnis der ehemaligen jüdischen Gemeinde erhalten. Als einziger Standort in Sachsen-Anhalt hat das Museum Synagoge Gröbzig die Reichsprogromnacht als vollständiges Ensemble überstanden. Auch der Innenraum der Synagoge ist vollständig erhalten. Das Museum Synagoge Gröbzig ist somit ein bedeutsamer Standort zur Vermittlung der jüdischen Kulturgeschichte in Sachsen-Anhalt.