Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Edderitz gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EDD/088/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Gemeinde Edderitz nach § 34  BauGB zu dem Bauantrag „Umnutzung des Nebengebäudes zu Wohnraum“ des Bauherrn Jörg Lewandowski, Angerstraße 18, Flur 2, Flurstück 331  in der Gemarkung Edderitz.