Betreff
Beratung und Beschluss zur Umbenennung der Gemeindestraßen "Dorfstraße" in Zehbitz, Zehmitz, Wehlau und Lennewitz sowie Neuordnung der Hausnummerierung
Vorlage
ZEH/038/2009
Aktenzeichen
628501-02/ZEH/Hz
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Zehbitz beschließt auf Grund des mehrfach vorkommenden Straßennamen „Dorfstraße“ in der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ (ab 01.01.2010 der Einheitsgemeinde – Stadt Südliches Anhalt“ -) die Umbenennung der bisherigen Gemeindestraßen „Dorfstraße“ in Zehbitz und den Ortsteilen Zehmitz, Wehlau und Lennewitz.

Als Alternative bzw. Vorschlag soll künftig folgende Straßenbezeichnung geführt werden:

 

a)     in Zehbitz aus der jetzigen „Dorfstraße“ wird neu die: „Zehbitzer Straße“ ;

b)     im OT Zehmitz aus der jetzigen „Dorfstraße“ wird neu die: „Zehmitzer Straße“ ;

c)      im OT Wehlau aus der jetzigen  „Dorfstraße“ wird neu die: „Wehlauer Straße“.

d)     im OT Lennewitz aus der jetzigen „Dorfstraße“ neu die „Lennewitzer Straße“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Zehbitz ruft alle Einwohner der Gemeinde Zehbitz und der OT Zehmitz, Wehlau und Lennewitz auf, sich mit Namensvorschläge an der Entscheidungsfindung der umzubenennenden Straßen zu beteiligen.

Vorschläge zur in Rede stehenden Straßenumbenennung richten Sie bitte

bis zum 15.01.2010 direkt an die Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ bzw.

ab 01.01.2010 an die Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, 06369 Weißendt-Gölzau.

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Zehbitz beschließt ebenfalls zur besseren Gewährleistung der Öffentlichen Ordnung und Sicherheit (dem örtlichen Brandschutz, der Gefahrenabwehr u.ä.) eine Neuordnung der bisherigen Hausnummerierung in Zehbitz und den Ortsteilen Zehmitz, Wehlau und Lennewitz.

Hierzu erfolgt als ordnungsrechtliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis die Erarbeitung eines Zuteilungsplanes für neue Hausnummern.

 

Den betroffenen Einwohnern wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absichtserklärung der Gemeinde im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Anhalt Vorschläge zur Straßenumbenennung einzubringen.