Betreff
Beratung und Beschlussfasung zur Stellungnahme der Gemeinde Glauzig gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
GLA/042/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Glauzig erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch das Einvernehmen der Gemeinde Glauzig zu dem Bauantrag „Umbau eines Einfamilienhauses“ des Bauherrn Mathias Zemski, Dorfstraße 20 in 06369 Glauzig, OT Rohndorf, Flur 2, Flurstück 29 in der Gemarkung Glauzig.