Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch
Vorlage
WEI/065/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau erklärt auf der Grundlage der §§ 36 BauGB und 34 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Weißandt-Gölzau zu dem Bauantrag „Umbau ehemaliges Kulturhaus zur Mehrzweckhalle für Sport- und kulturelle Nutzung incl. der dazugehörigen Stellflächen“ des Bauherrn Gemeinde Weißandt-Gölzau, auf den Flurstücken 93/3, 95/1, 94/2, 96/2,97/4 der Flur 5 in der Gemarkung  Weißandt-Gölzau.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau bestätigt, dass die im Bauantrag „Umbau ehemaliges Kulturhaus zur Mehrzweckhalle für Sport- und kulturelle Nutzung incl. der dazugehörigen Stellflächen“ auf dem Flurstück 1074 der Flur 5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord-Ost“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau ausgewiesenen Bedarfsstellflächen im Rahmen von Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle genutzt werden können.