Beschlussvorschlag: |
Der Hauptausschuss der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt gemäß § 44 Abs. 2 i.V.m. §§ 155, 95 und 97 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL: LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26.05.2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBL. LSA S. 238) über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 6300.9401 in Höhe von 9.000,00 € für den Bau einer Buswartehalle. Für die Beschlussfassung ist der Hauptausschuss der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Weißandt-Gölzau, bekannt gemacht im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“, Ausgaben Nr. 09/2007 vom 03.05.2007 zuständig. |