Betreff
Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens
Vorlage
WEI/061/2009
Aktenzeichen
205001/405
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. §§ 155 und 100 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26.05.2009 (GVBL. LSA S. 238) ein Darlehen mit einem Betrag von 1.044.400,00 € aufzunehmen.

 

Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

  1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.
  2. Auszahlung 100 %
  3. Zahlungsweise Zins- und Tilgungsdienst vierteljährlich nachträglich, erstmals

zum 31.03.2010

  1. Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen
  2. Die Annuitätenrate (Zins- und Tilgungsdienst) soll vierteljährlich ca. 15.000,00 €

betragen. Dabei sollte die Laufzeit des Darlehens 40 Jahre nicht übersteigen, d.h. das Darlehen sollte nach 40 Jahren vollständig getilgt sein.

  1. Das Darlehen ist spätestens bis zum 10.12.2009 aufzunehmen.

 

Der Gemeinderat ist in seiner der Darlehensaufnahme folgenden Sitzung durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.