Betreff
Einteilung der Wahlbereiche für die Neuwahl des Einheitsgemeinderates am 29.11.2009
Vorlage
VGM/022/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Wahlkommission beschließt auf der Grundlage des § 62 i.V.m. § 7 Abs. 1 KWG LSA für die am 29.11.2009 stattfindende Wahl zum Gemeinderat der neu zu bildenden Einheitsgemeinde Stadt „Südliches Anhalt“ das Wahlgebiet in einen Wahlbereich wie folgt einzuteilen:

 

Wahlbereich 1:          Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reupzig,

                                    Riesdorf, Scheuder, Trebbichau a.d.F., Weißandt-Gölzau, Wieskau, Zehbitz