Betreff
Beschluss über überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4643.4140 in Höhe von 17.200,00 €
Vorlage
WEI/046/2009
Aktenzeichen
202001/405/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26.05.2009 (GVBL. LSA S. 238) über überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4643.4140 in Höhe von 17.200,00 € für die befristete Beschäftigung einer Erzieherin und einer Kinderpflegerin.