Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt die Verwendung der Mittel aus der kommunalen Investitionspauschale des Konjunkturpaketes II und die Verwendung der Mittel der Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz ( ZuInvG); Finanzhilfen für Schulinfrastruktur, innerhalb des Förderbereiches a) gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 b ZuInvG für das Vorhaben: Erneuerung der Dachhaut , Blitzschutzanlage und heizungsunterstützende Solaranlage, Grundschule Radegast Anteil der Zuwendung (komm. Investitionspauschale) i. H. v. 21.853,59 € Anteil der Zuwendung (Schulinfrastrukturpauschale) i. H. v. 28.843,00 € Verwendung der kommunalen Investitionspauschale für eine mit anderen Kommunen genutzten Einrichtung. Erhaltener Anteil für die Umsetzung der Maßnahme unter a) von der Gemeinde Zehbitz Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v. 4.351,56 € Eigenanteil 12,5 % 621,65 €) von der Stadt Radegast zu übernehmen von der Gemeinde Riesdorf Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v. 1.636,28 € Eigenanteil 12,5 % (233,75 €) von der Stadt Radegast zu übernehmen |
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