Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der
Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 02/2009 „Werkstraße Edderitz“ der Gemeinde Edderitz gemäß
dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1
BauGB und Umweltbericht.
Der räumliche Geltungsbereich
des Plangebietes in der Flur 3 der
Gemarkung Edderitz hat eine Größe von
ca. 1,2 ha und wird begrenzt durch:
im Norden : Teilfläche des Flurstücks 1008
im Osten : Flurstück 1011, Teilflächen der Flurstücke 1012 und
1013
im Süden : Teilflächen der Flurstücke 1008 und 1013
im Westen : Teilfläche des Flurstücks 1008
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
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